AGB

Auskunftsrecht

Wenn für die Empfängerin oder den Empfänger einer Blumenlieferung der Absender nicht ersichtlich oder erkennbar ist, kann bei Blumen Ackermann AG Auskunft darüber verlangt werden. Mit eindeutiger Identifikation des Antragstellers oder der Antragstellerin erhält dieser oder diese Auskunft über Namen und Ort der schenkenden Person oder Organisation. Es werden keine zusätzlichen Auskünfte gegeben oder Informationen erstellt.

Die neue Regelung gilt ab 30.11.2021 für Aufträge mit Auftragsdatum ab 30.11.2021

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen

Das Blumenackermann Team